AGB Firmenkunden
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AGB Firmenkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schönegger Käse-Alm GmbH, Prem

(Stand Oktober 2005)

1. Geltungsbereich

Uns erteilte Aufträge werden nur unter ausschließlicher Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.
 

2. Preis

Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung bei einer Mindestabnahmemenge pro Lieferung wie angegeben. Eine Preisauszeichnung durch uns erfolgt ohne jede Haftung für Fehler. Unsere Proben und Muster dienen der Produktbeschreibung und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Eigenschaften werden ausschließlich schriftlich zugesichert.
 

3. Bestellungen

Bestellungen müssen grundsätzlich am Vortag der Auslieferung bei uns eingehen. Die Mindestbestellmenge beträgt 40 kg.
 

4. Versand/Lieferungen

Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers frei Bestimmungsort. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Etwaige auf dem Transport entstandene Mängel müssen ausreichend schriftlich dokumentiert und vom jeweiligen Anlieferer unterschriftlich bestätigt werden. Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Gewichtsmesswerte stammen aus einer frei programmierbaren Zusatzeinrichtung. Die Messwerte aus geeichter Zusatzeinrichtung können eingesehen werden.
 

5. Lieferausfälle

Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Seuchen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, externe Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände ó auch bei unseren Lieferanten ó unmöglich oder übermäßig erschwert, so werden wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei.
 

6. Mangelhafte Leistungen

Mängelansprüche (Mengen- und Qualitätsreklamationen) sind vom Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Zur Mängelhaftung sind wir nicht verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht unverzüglich schriftlich gerügt hat. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Zur Herabsetzung des Kaufpreises oder zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn unsere Nacherfüllung fehlschlägt. Beanstandete Ware ist beim Kunden sachgemäß zu lagern. Unsere diesbezüglichen Anweisungen sind vom Käufer zu beachten. Sie kann nur im Einverständnis mit uns zurückgesandt werden. Nehmen wir unaufgeforderte oder mit uns nicht abgestimmte Retouren an, lässt dies unsere Rechte unberührt. Gutschriften o. ä. erfolgen ausschließlich aus Kulanz. Im Übrigen gilt §377 HGB.
 

7. Leistungsstörungen

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Wir können im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Der Vertragspartner kommt nach gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei uns oder bei Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.
Bei Lieferung auf Abruf sind wir bei Abnahmeverzug durch den Vertragspartner an den vereinbarten Kaufpreis nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Kaufpreis bei verspätetem Abruf höher, so wird dieser zugrunde gelegt. Wir können die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen, Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen oder von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.
 

8. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist - soweit vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist - eine weitergehende Haftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
 

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung und Verbindung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Er hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil von uns an der veräußerten Ware entspricht, ab. Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
 

10. Zahlung

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unserer Lieferungen und Leistungen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferungen bzw. Leistungen auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Rechnungsdatum berechnet. Beanstandungen gegen unsere Rechnungen müssen unverzüglich erhoben werden. Auf fällige oder gestundete Forderungen berechnen wir Zinsen i. H. v. 8% über dem Basiszinssatz. Schecks des Vertragspartners gelten gemäß Wertstellung der Bankgutschrift als eingegangen. Unser Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Unser Vertragspartner kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben. Wir behalten uns vor, nach internem und/oder externem Rating, Warenlieferungen nur gegen Zahlung per Vorauskasse vorzunehmen. Neukunden werden nur nach Bonitätsprüfung oder gegen Nachnahme beliefert.
 

11. Mängelansprüche

Die Verjährung für Mängelansprüche wird auf ein Jahr verkürzt. Die Verkürzung gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Wir haften nur für öffentliche Äußerungen, die wir zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben.
 

12. Gerichtsstand

Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort.
 

13. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des jeweiligen Vertrages am besten gerecht zu werden.Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des jeweiligen Vertrages am besten gerecht zu werden.